Berufsorientiertes Lernen

1. Betriebspraktika

Aktuelle Praktikumszeiträume:
Betriebspraktikum I (Stufe 8) 24.06.2024 – 05.07.2024
Betriebspraktikum II (Stufe 9) 11.03.2024 – 22.03.2024
Betriebspraktikum III (MSS 11) 08.01.2024 – 19.01.2024

 

Eine Liste von Betrieben die unseren Schülern bisher ein Betriebspraktikum angeboten haben, können Sie sich hier als pdf runterladen: Praktikumsbetriebe

1.1  Zuständigkeit

In allen Praktikumsangelegenheiten berät Sie:

 

 

Sebastian Loewen
Praktikumskoordinator

Telefon: 0 65 33 / 9 56 97 – 0 (Verwaltung)

 

 

 

 

1.2 Stellung der Betriebspraktika

Die betrieblichen Praktika sind Kernelemente der Berufsorientierung an der IGS Morbach und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihre Position in der Berufs- und Arbeitswelt zu identifizieren, ihre Berufsfindung zu unterstützen sowie sich in mehreren Abschnitten berufspraktisch zu erproben. Sie bieten sukzessive Einblicke in verschiedene Berufsfelder, von den einfachen bis hin zu akademischen Berufen.

Die Praktika knüpfen an den fächerübergreifenden Berufswahlunterricht an. Sie werden im Unterricht vor- und nachbereitet. Anhand der Erfahrungen im Praktikum unterstützen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in ihrem Berufsfindungsprozess.

An der IGS Morbach werden drei Betriebspraktika durchgeführt:

Betriebspraktika I (Ende Stufe 8) und II (9. Klasse, nach PT/LEMO/SchüF-Phase)
Hier können alle Berufe erprobt werden, zu deren Ausübung regelmäßig die besondere Berufsreife, die Berufsreife oder der Qualifizierte Sekundarabschluss I (QSA I) erforderlich sind.

Betriebspraktikum III (Frühjahr MSS 11):
Hier können alle Ausbildungsberufe sowie akademischen Berufe erprobt werden.

Selbstverständlich unterstützt die IGS Morbach auch die Durchführung weiterer, freiwilliger Praktika. Diese sollen vorzugsweise in den Ferien durchgeführt werden. Sofern keine wichtigen schulischen Belange dagegen sprechen, können freiwillige Kurzpraktika auch während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Beurlaubungen werden bei bis zu drei Tagen durch die Klassenleitung, bei mehr als drei Tagen durch die Schulleitung ausgesprochen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Praktikumskoordinator oder informieren Sie sich hier.

1.3  Durchführung

Die jeweiligen Praktikumszeiträume werden zu Beginn des Schuljahres auf der Homepage sowie mit den Praktikumsunterlagen bekannt gegeben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Praktikumsunterlagen einige Monate vor Praktikumsbeginn, so dass genügend Zeit für die Bewerbungen bleibt. Die Praktikumsmappe (nur Praktika I und II) sowie ein Bewertungsbogen für den Praktikumsbetrieb werden unmittelbar vor Praktikumsbeginn ausgegeben. Die Praktika werden im Unterricht vor- und nachbereitet. In der MSS ist das Praktikum mit einer Präsentation verbunden, die ebenfalls bewertet wird und einen Teil der sonstigen Leistungen im Fach Deutsch darstellt.

NEU: Änderungen bei der Bewertung der Betriebspraktika I und II

Seit  dem Schuljahr 2018/2019 (BP II im April 2019) fließen neben der Dokumentation des Praktikums (Mappe) auch Organisations- und Reflexionsprozess in die Bewertung des Betriebspraktikums mit ein. Die Gesamtnote setzt sich dann wie folgt zusammen:

  • Beurteilung der Praktikumsmappe: 75 %
  • Organisation / Einhalten von Fristen und Vereinbarungen: 20 %
  • Aktive Teilnahme an der Nachbesprechung: 5 %

Die genauen Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern bei Ausgabe der Praktikumsunterlagen erläutert. Nach Ausgabe der Praktikumsunterlagen wird der gesamte folgende Prozess (z.B. rechtzeitige Rückgabe der Einverständniserklärungen etc.) durch das Tutorenteam dokumentiert. Nach Beendigung des Praktikumsprozesses (Rückgabe der korrigierten Mappe) erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Dokumentationsbogen mit der Gesamtnote. Diese fließt ins Fach Gesellschaftslehre ein.

Es gelten folgende wichtige Praktikumsgrundsätze:

Rechtzeitige Bemühung um einen Praktikumsplatz
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich – ggf. mit Unterstützung des Elternhauses – rechtzeitig vor Beginn um einen Praktikumsplatz zu bemühen. Sollte trotz intensiver Bemühungen kein Praktikumsplatz gefunden werden, wird die Schule spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn informiert. Die Bemühungen müssen nachgewiesen werden, z.B. durch eine Auflistung der Betriebe, in denen sich Ihr Kind erfolglos beworben hat. Tipps zur Dokumentation der Bewerbungen finden Sie hier.

Kein Praktikum im elterlichen Betrieb
Damit die Erfahrungen mit der Berufs- und Arbeitswelt unter realistischen Bedingungen ablaufen, soll die Praktikumsstätte nicht der elterliche Betrieb bzw. ein Betrieb sein, in dem Eltern oder enge Verwandte Schlüsselpositionen einnehmen.

Schulnahe Praktikumsstätten wählen
Eine angemessene Betreuung durch die Schule kann nur erfolgen, wenn sich die Praktikumsstätte in angemessener Entfernung zum Schulstandort befindet (ca. 30 km). Ausnahmen können nur genehmigt werden, wenn in Schulnähe keine ausreichenden Plätze zur Verfügung stehen bzw. der angestrebte Praktikumsberuf nachweislich in Schulnähe nicht angeboten wird.  Dieser Grundsatz gilt aufgrund des erweiterten Berufespektrums nicht mehr für das Betriebspraktikum III (MSS 11). Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei weit entfernten Praktikumsstätten erfolgt dann fernmündlich.

Geeignete Praktikumsstätten wählen
Die Praktikumsstätte muss die Auflagen der Gewerbeaufsicht zur Durchführung von Betriebspraktika erfüllen.

Angemessener Beschäftigungsumfang
Es sind grundsätzlich solche Berufe zu wählen, die an mindestens vier Wochentagen in Vollzeit ausgeübt werden. Halbtagstätigkeiten werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Geeignete Praktikumsberufe wählen
Die Grundsätze zur Wahl geeigneter Praktikumsberufe finden Sie im Abschnitt „Stellung der Betriebspraktika“.

Einverständniserklärung der Praktikumsstätte
Die Teilnahme am Betriebspraktikum wird ohne die Einverständniserklärung einer Praktikumsstätte nicht genehmigt. Die Einverständniserklärung der Praktikumsstätte ist daher rechtzeitig an die Schule zu übermitteln.

Kein Praktikum im Ausland
Die Durchführung eines Betriebspraktikums im Ausland ist nur im Rahmen eines Schüleraustausches möglich.  In besonderen Fällen kann das Betriebspraktikum III auch im Ausland durchgeführt werden. Halten Sie bitte rechtzeitig Rücksprache.

1.4  Versicherung während der Praktika

Bei den drei schulischen Betriebspraktika handelt es sich um verpflichtende Schulveranstaltungen. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind daher über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Arbeitszeit (inklusive der Pausen, die auf dem Betriebsgelände sowie im „Außendienst“ verbracht werden) sowie den direkten Weg zwischen Wohnort und Praktikumsstätte (Hin- und Rückweg). Sofern im Rahmen des Praktikums an einzelnen Arbeitstagen ins grenznahe Ausland gefahren wird (z.B. Morbacher Handwerker hat eine Baustelle in Luxemburg), „fährt“ der Versicherungsschutz automatisch mit – hier sind keine besonderen Maßnahmen zu veranlassen. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Betriebsgelände während Arbeitsunterbrechungen eigenmächtig verlassen oder wenn vom direkten Weg zur Praktikumsstätte oder nach Hause abgewichen wird. Hier gelten die gleichen Regelungen wie beim üblichen Schulalltag. Bitte informieren Sie bei Unfällen umgehend Praktikumsstätte und Schule.

Über den kommunalen Schulträger wird zusätzlich für alle Praktikantinnen und Praktikanten eine kollektive Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versicherungsfälle, beispielsweise bei durch den Praktikanten verursachten Schäden im Betrieb, sind mit dem Schulträger abzurechnen.

Für freiwillige Praktika gelten andere Versicherungsbestimmungen. Da es sich hier nicht um Schulveranstaltungen handelt, erfolgt die Unfallversicherung über den jeweiligen Träger des Betriebs. Hier empfiehlt sich, dass der Betrieb vorab beim Träger anfragt. In der Regel werden unentgeltlich beschäftigte Praktikantinnen und Praktikanten ohne weitere Formalitäten und Kosten durch den Träger unfallversichert. Die private (Familien-) Haftpflichtversicherung kann unter Umständen im Praktikum entstandene Schäden regulieren. Hier sollten sich die Eltern in jedem Fall bei ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen. Es kann auch der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für individuelle Praktika erforderlich werden.

1.5  Praktikumsunterlagen

Sollten Sie die Praktikumsunterlagen verlegt haben oder bereits vor dem offiziellen Ausgabetermin benötigen, finden Sie hier alle erforderlichen Dokumente im pdf-Format. Beachten Sie bitte, dass beim „Merkblatt Eltern“ die verbindlichen Abgabefristen für die Einverständniserklärungen nicht vermerkt sind, da diese nur in den ausgegebenen Unterlagen aktualisiert werden. Beim Download-Dokument „Merkblatt Praktikumsstätten BP I und II“ müssen Art des Praktikums sowie der jeweilige Praktikumszeitraum ergänzt werden.

Für die Betriebspraktika I und II (Sek 1)

Für das Betriebspraktikum III (MSS 11)

Anschreiben Praktikumsstätten BP III

Merkblatt Eltern BP III 2023

Merkblatt Praktikumsstätten BP III

Einverständnis Praktikumsstätte BP III
Einverständniserklärung Eltern BP II

 

1.6  Interessante Websites rund um Beruf, Ausbildung und Studium:

 

 

BerufeNET der Bundesagentur für Arbeit

Jobbörse.de

2. Berufseinstiegsbegleitung

In Zusammenarbeit mit dem ÜAZ Wittlich und der Arbeitsagentur begleitet das Programm „Berufseinstiegsbegleitung“ Jugendliche, bei denen das Erreichen eines Schulabschlusses oder der Erfolg in der Ausbildung gefährdet sein könnten, zusätzlich zu den vielseitigen Angeboten der IGS Morbach. Kernpunkt ist hierbei die gezielte, individuelle Hilfestellung und Beratung in allen Belangen, die einem erfolgreichen Berufswahlprozess im Wege stehen könnten.

3. Berufswahlunterricht

Der Berufswahlunterricht an der IGS Morbach findet fächerübergreifend statt und begleitet die Schülerinnen und Schüler wie ein roter Faden durch alle Phasen ihres Berufsorientierungsprozesses. So werden beispielsweise die vielseitigen Bildungswege, schulische und betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten sowie Berufs- und Tätigkeitsfelder thematisiert. Noch vor den ersten Praktikum erarbeiten die Schülerinnen und Schüler klassische wie moderne Formen der Bewerbung. Das Erstellen von Bewerbungsmappen und Lebensläufen ist dabei ebenso Unterrichtsgegenstand wie die im Zeitalter moderner Kommunikation immer mehr an Bedeutung gewinnenden Formen der Bewerbung via Internet. Um souverän im Praktikumsbetrieb auftreten zu können, lernen die Schüler die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen als bedeutsame „soft skills“ kennen – hierzu gehören fachliche (z.B.Rechenkenntnisse, Computerkenntnisse), persönliche (z.B. Belastbarkeit, Zuverlässigkeit) und soziale Kompetenzen (z.B. Teamfähigkeit, Umgang mit anderen Menschen). Sie identifizieren dabei ihre eigenen Stärken und Entwicklungsfelder. Auch rechtliche Aspekte von Bewerbung und Ausbildung wie beispielsweise die Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes werden erarbeitet. Die Praktika als wichtige Orientierungsphasen werden im Unterricht reflektiert – Erfolge, Misserfolge und die daraus abzuleitenden Konsequenzen für den Prozess der Berufsfindung stehen im Vordergrund.

In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit finden regelmäßig Unterrichtseinheiten zur Berufsberatung, an die sich Möglichkeiten zu individuellen Gesprächen anschließen, statt.

4. BOL – Berufsorientiertes Lernen in Klassenstufe 9

wird überarbeitet

5. Workshop

Der Workshop ist eine im zweijährigen Rhythmus stattfindende Berufs- und Bildungsmesse in den Räumlichkeiten der IGS Morbach, auf der zahlreiche regionale und überregionale Unternehmen und Institutionen ihre Angebote präsentieren. Die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen sowie deren Eltern haben hier die großartige Chance, sich über Bildungs- und Ausbildungsangebote zu informieren, ins Gespräch mit Azubis und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu kommen, sich praktisch zu erproben und durchaus auch Praktika oder Ausbildungsverträge anzubahnen.