+ + + Aktuelles + + +
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
+ + + Schulstart nach den Osterferien + + +
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird der Schulbetrieb in Rheinland-Pfalz nach den Osterferien im Wechselunterricht fortgeführt.
Wir starten am 07.04.2021 mit Gruppe A, die Gruppe B startet am 12.04.2021.
Gleichzeitig werden freiwillige Schnelltests an den Schulen für Schüler und Lehrer durchgeführt. Hinweise dazu finden Sie in den anhängenden Schreiben 1-3 der Bildungsministerin.
Sofern Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Kind an den Schnelltests teilnimmt, geben Sie bitte die ausgefüllte Einverständniserklärung 2a oder 3a Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien mit in die Schule.
Am 12.04.2020 starten die additiven Lernangebote. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind nunmehr verbindlich dazu anmelden müssen (siehe weiter unten).
Vielen Dank und viele Grüße
Peter Geisenhainer
1. Elternschreiben Tests nach den Osterferien
2. Anschreiben Eltern Schnelltests
2a. Anlage 1_ Formular Einverständniserklärung Eltern_Sorgeberechtigte
3. Anschreiben volljährige Schülerinnen und Schüler
3a. Anlage 2_ Formular Einverständniserklärung volljährige Teilnehmende
4. Datenschutzinformation Selbsttest Schule
+ + + Information zur Notbetreuung nach den Osterferien + + +
Da auch nach den Ferien Wechselunterricht stattfinden wird, richtet die IGS Morbach weiterhin eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 an. Die Notbetreuung richtet sich an die Kinder, die zuhause nicht betreut werden können, während der andere Teil der Klasse am Präsenzunterricht teilnimmt.
Eine Betreuung der Kinder ist nur dann möglich, wenn diese spätestens Freitag bis 16 Uhr für die kommende Woche angemeldet wurden. Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt ausschließlich über Herrn Nykiel unter folgender E-Mail-Adresse: nykiel@igs-morbach.de
Für die Organisation der Notbetreuung ist es sehr wichtig, dass bei der Anmeldung genau angeben wird, für welchen Zeitraum und an welchen Tagen das Kind betreut werden muss.