Umsetzung des „Gesetzes für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention“

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ab dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Im Downloadbereich finden Sie unter „Informationen Allgemein“ den Elternbrief sowie weitere Formulare.