Strafmündig ab 14 – was bedeutet das überhaupt?

Prävention und Aufklärung standen im Mittelpunkt eines Informationsvortrags von POK Ehrhard und der Jugendsachbearbeiterin PHK‘in Czock der örtlichen Polizeidienststelle.

In einem anschaulichen Vortrag informierten die beiden Beamten die 8. Klässler über die Frage, ab wann junge Menschen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und welche Konsequenzen strafbares Verhalten nach sich ziehen kann. Ziel der Veranstaltung war es, insbesondere Jugendliche für rechtliche Grenzen zu sensibilisieren und Wissen zu vermitteln.

Zunächst erläuterte die Polizei den Begriff der Strafmündigkeit. In Deutschland gilt: Personen unter 14 Jahren sind strafunmündig. Das bedeutet, dass sie für Straftaten nicht strafrechtlich belangt werden können. Trotzdem wird auch in diesen Fällen das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft informiert.

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gelten als strafmündig, unterliegen jedoch dem Jugendstrafrecht. Dieses stellt nicht die Bestrafung, sondern den erzieherischen Gedanken in den Vordergrund. Mögliche Folgen sind zum Beispiel Verwarnungen, Suchtberatung, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendarrest oder die Teilnahme an Trainingskursen.

Eine besondere Stellung nehmen Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren ein. Bei ihnen prüft das Gericht im Einzelfall, ob noch Jugendstrafrecht angewendet wird oder bereits das Erwachsenenstrafrecht. Entscheidend ist dabei, ob die persönliche Reife eher der eines Jugendlichen oder eines Erwachsenen entspricht. Dies zu unterscheiden sei nicht immer einfach, erklärte die Jugendsachbearbeiterin PHK’in Czock und wies darauf hin, dass es sehr wichtig sei, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden kooperieren. Die Polizei ist zunächst die ermittelnde Behörde. Sie nimmt Anzeigen auf, sichert Beweise und vernimmt Beteiligte. Anschließend werden die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft übergeben, die als „Herrin des Verfahrens“ über das weitere Vorgehen entscheidet – etwa über eine Anklage, eine Einstellung des Verfahrens oder andere Maßnahmen.

Besonders aufmerksam verfolgten die Jugendlichen den Hinweis von POK Ehrhard auf mögliche weitreichende Konsequenzen von Straftaten. So kann es selbst bei Delikten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben (z.B. mehrfachen Schlägereien), zu Problemen mit der Führerscheinstelle kommen. In bestimmten Fällen kann eine Sperre für den Führerscheinerwerb oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen.

Der Vortrag machte deutlich: Auch Straftaten im Jugendalter können langfristige Folgen haben. Mit der Veranstaltung leistete die Polizei einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Prävention, denn Wissen schützt vor falschen Entscheidungen!