Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die Kreisverwaltung als unser Schulträger gibt nachfolgende Information zum Deutschlandticket:

Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket erhalten. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat in den meisten Fällen 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte längstens bis zu diesem Zeitpunkt als Trägermedium der Fahrtberechtigung gültig ist. Wichtig: Dieses Datum entspricht nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung.

Der Antrag muss neu gestellt werden, wenn der Schüler / die Schülerin:

– ab September 2024 die 5. Klasse besuchen wird oder

– ein Umzug oder Schulwechsel stattfindet oder

– die Klassenstufe wiederholen wird oder

– die Sekundarstufe II besuchen wird (Oberstufe Gymnasium, IGS, FOS, BOS, HBF,

– das BVJ, Berufsfachschule I oder Berufsfachschule II an einer Berufsbildenden Schule besuchen wird.

Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Online-Antrag stellen oder die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich haben, werden zum 31.07.2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv.

Eine Weiternutzung der deaktivierten Chipkarte ist unzulässig und bedeutet Fahren ohne gültigen Fahrschein (Tatbestand des Schwarzfahrens)!

Hiervon sind alle gemeldeten Schulabgänger vor allem nach der 9. Klasse und die gesamte Klassenstufe 10, alle Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen und die Sekundarstufe II an den weiterführenden Schulen betroffen.

Die Kreisverwaltung bittet daher alle Sorgeberechtigten, deren Kinder wie oben beschrieben betroffen sind und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies umgehend zu erledigen, am besten noch vor dem 21.07.2024.