Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2021/2022

+++Bitte beachten+++

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Schulträger weiterführender Schulen weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am Montag, den 15. März 2021, endet. Alle Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler, welche die kostenfreie Ausleihe beantragen möchten, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei der jeweiligen Schule einreichen.

Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März 2021 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei Schulwechsel, angenommen werden.

Ansprechpartner:
Frau Schmitz, Tel.: 06571/14-2341, E-Mail:
Frau Schwarz, Tel.: 06571/14-2435, E-Mail:

Allgemeine Informationen:

Für das Schuljahr 2021/2022 erhalten die Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

Abgabefrist ist der 15. März 2021

Informationen des Schulträgers:
(https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/bildung-und-kultur/schulbuchausleihe/)

Merkblatt und Antrag:
https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20212022.html