Stillarbeitsraum

Stillarbeitsraum

Der Stillarbeitsraum soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, in einem anderen äußeren Rahmen ungestört lernen und arbeiten zu können.

Schülerinnen und Schüler arbeiten dort, wenn…

…sie in einer Unterrichtsstunde aus verschiedenen Gründen im Klassenverband nicht effektiv lernen können (bspw. aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten).

…sie sich nicht an die Klassenregeln halten und sich und andere zu stark vom Lernen abhalten.

…sie vom weiteren Unterricht des Vormittages ausgeschlossen sind (z.B. im Rahmen des Maßnahmenkataloges).

…Überprüfungen oder Klassenarbeiten ungestört nachgeschrieben werden sollen.

Vorgehensweise:

    1. Die Schülerin/Der Schüler erhält vom jeweiligen Fachlehrer einen Arbeitsauftrag (siehe Laufzettel) für den betreffenden Zeitraum und begibt sich mit allen benötigten Arbeitsmaterialien in den Stillarbeitsraum.
    2. Das Kind bearbeitet dort unter Aufsicht die Aufgaben ruhig, konzentriert und gemäß den Anweisungen des Fachlehrers (zu erledigen bis/Rest als Hausaufgabe etc.).
    3. Am Ende der Unterrichtsstunde/des angegebenen Zeitraumes begibt sich der Schüler/die Schülerin wieder zum Klassenraum.

Bitte bedenken Sie:

Der Verweis in den Stillarbeitsraum ist in erster Linie nicht als Strafe gedacht. Der jeweilige Fachlehrer bzw. Tutor entscheidet nach seinem pädagogischen Ermessen, wann ein Kind in den Stillarbeitsraum verwiesen wird und wann ggf. im Anschluss weitere Maßnahmen folgen und eine Information der Eltern stattfindet.

Dieses Konzept soll die Möglichkeit bieten, Probleme einzelner Schüler frühzeitig zu erkennen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Hierbei sollten bei umfangreicheren Schwierigkeiten Gespräche mit der Stufenleitung und ggf. den Förderlehrern oder der Schulsozialarbeiterin erfolgen.