Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung tritt aufgrund eines Beschlusses der Gesamtkonferenz im
Juni 2010 in Kraft und ist für alle am Schulleben Beteiligten verbindlich.

1 LEITGEDANKEN
Gemeinsame Werte und Ziele sind für ein erfolgreiches und harmonisches Miteinander in
Unterricht, Schulleben und Öffentlichkeit unverzichtbar.
Aus diesem Grunde wollen wir – die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die
Eltern – auch in der Hausordnung wichtige erzieherische Leitgedanken der Integrierten
Gesamtschule Morbach zum Ausdruck bringen.

1.1
An der Integrierten Gesamtschule Morbach bringen wir unsere Achtung und unseren Re-
spekt vor der Würde des Anderen in Wort und Tat zum Ausdruck:
Wir begegnen und behandeln uns mit Respekt. Wir pflegen einen friedlichen Umgang
miteinander. Wir verachten niemanden und schließen niemanden aus. Gegenseitige Auf-
merksamkeit, Bereitschaft zum Zuhören, Verständnis für unser Gegenüber, insbesondere
auch für seine Gefühle, sind uns wichtig. Konflikte lösen wir im gegenseitigen Einverneh-
men und ohne Gewalt.

1.2
Wir übernehmen Verantwortung für die Lern- und Lebensumwelt der Integrierten Gesamt-
schule Morbach:
Wir übernehmen Verantwortung für unsere Schulumgebung: für das Gebäude, das Au-
ßengelände, für schulische Materialien und für Einrichtungsgegenstände, indem wir diese
pfleglich behandeln. Wir respektieren das Eigentum anderer, vermeiden Müll, sorgen ge-
meinsam für Ordnung und Sauberkeit und gehen verantwortungsvoll mit Ressourcen um.
Wir übernehmen Verantwortung für uns und für andere, indem wir auf unsere Gesundheit
und die Sicherheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft achten. Wir sorgen für ausrei-
chend Bewegung und gesunde Ernährung. Wir gönnen uns die notwendigen Erholungs-
und Ruhepausen. Wir sagen „Nein“ zu allen Formen der Sucht.
Wir achten darauf, dass niemand in Gefahr gebracht wird oder Angst zu haben braucht.
Wir vermeiden Aggressionen und lehnen jede Form von Gewalt ab.

2 VEREINBARUNGEN

2.1 Allgemeines

2.1.1
Wir vereinbaren im Rahmen dieser Hausordnung Grund- und Einzelregelungen für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

2.1.2
Wir vereinbaren, dass diese Regelungen für die Schulgebäude, das Schulgelände sowie für schulische Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schulgebäude oder des Schulgeländes gelten.

2.1.3
Wir vereinbaren, alle Regelungen immer wieder kritisch auf ihre Nützlichkeit und Wirkung zu hinterfragen und entwickeln sie bei Bedarf weiter.

2.1.4
Wer sich als Schüler/in bei Verstößen gegen diese Hausordnung ungerecht behandelt fühlt, kann sich zur Klärung an eine/n Ansprechpartner/in seines Vertrauens (Lehrkräfte, Streitschlichter/innen, Schülervertreter/innen, Vertrauenslehrer/innen, Schulsozialarbeiter/in) wenden. Wird keine Klärung erzielt, kann eine abschließende Klärung durch die Schulleitung oder den Schulausschuss herbeigeführt werden.

2.2 Grundregelungen für alle

2.2.1
Wir verstehen die Schule als einen Ort des Miteinanders, an dem es Freiräume und Grenzen gibt. Diese Freiräume und Grenzen werden durch schulinterne Regelungen, aber auch durch rechtliche Bestimmungen festgelegt. Wir vereinbaren, sowohl Rechte als auch Pflichten im Rahmen dieser Regelungen und Bestimmungen wahrzunehmen und die Grenzen vereinbarter und festgelegter Freiräume nicht zu überschreiten.

2.2.2
Wir vereinbaren neben den drei Grundregeln des Trainingsraum-Programms im Rahmen dieser Hausordnung folgende Grundregeln für das schulische Miteinander:
„Wir sind höflich“;
„Wir sind pünktlich“;
„Wir gehen respektvoll miteinander um“;
„Wir sind zuverlässig“;
„Wir achten den Besitz anderer“.

2.3 Einzelregelungen für alle

2.3.1
Wir vereinbaren für die Integrierte Gesamtschule Morbach die folgenden Lern- und Pausenzeiten:
Zeitraum Lern- und Pausenzeiten
07:45 – 08:00 Uhr Offener Beginn
08:00 – 08:45 Uhr 1. Unterrichtsstunde
08:45 – 09:30 Uhr
2. Unterrichtsstunde
1. große Pause
09:45 – 10:30 Uhr 3. Unterrichtsstunde
10:30 – 11:15 Uhr 4. Unterrichtsstunde
2. große Pause
11:30 – 12:15 Uhr
5. Unterrichtsstunde
kleine Pause
12:20 – 13:05 Uhr
6. Unterrichtsstunde
Mittags- und Bewegungspause
13.55 – 14:40 Uhr 7. Unterrichtsstunde
14:40 – 15:25 Uhr 8. Unterrichtsstunde
15:25 – 16:10 Uhr 9. Unterrichtsstunde

2.3.2
Wir beachten die Verbote des Rauchens und des Genusses von alkoholischen Getränken oder Rauschmitteln auf dem Schulgelände bzw. während schulischer Veranstaltungen. Wir schreiten aktiv bei Verstößen gegen diese Verbote ein oder melden sie.

2.3.4
Schäden, Verluste und Fundsachen melden wir den Hausmeistern oder der Schulverwaltung.

2.3.5
Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas und sonstigen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg ist erlaubt. Ein Versicherungsschutz für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge kann nicht übernommen werden.

2.3.6
Der Vertrieb von Lebensmitteln oder allen Formen des Schriftgutes, der Aushang von Plakaten oder die Ausstrahlung von Bild- und Videodateien innerhalb der Schulgebäude, des Schulgeländes oder während schulischer Veranstaltungen bedürfen außerhalb schulischer oder unterrichtlicher Zielsetzungen immer der Genehmigung durch die Schulleitung.

2.3.7
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen sind innerhalb der Schulgebäude, des Schulgeländes oder während schulischer Veranstaltungen ohne Einwilligung der aufgenommenen Personen und ohne Genehmigung der Schulleitung verboten.

2.4 Einzelregelungen für die Klassen

2.4.1
Wir vereinbaren, innerhalb jeder Klasse verbindliche Klassenregeln im Sinne der erzieherischen Leitgedanken der Schule und im Sinne dieser Hausordnung zu erarbeiten, zu formulieren und anzuwenden.

2.4.2
Wir vereinbaren, dass sich jede Klasse mindestens einmal im Schuljahr aktiv an den Umweltdiensten der Schule beteiligt.

2.5 Einzelregelungen für die Schülerinnen und Schüler

2.5.1
Als Schülerinnen und Schüler begeben wir uns auf dem kürzesten Weg zur Schule, um den gesetzlichen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

2.5.2
Als Schülerinnen und Schüler finden wir uns pünktlich vor Unterrichtsbeginn vor den Unterrichtsräumen ein. Ist die für uns zuständige Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, so melden wir dies der Schulverwaltung.

2.5.3
Wir begeben wir uns nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause. Wir halten uns bei vorzeitig beendetem Unterricht in den ausgewiesenen Aufenthaltsräumen und -bereichen der Schule auf. Das Schulgelände dürfen wir bei vorzeitig beendetem Unterricht nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung unserer Eltern verlassen. Diese schriftliche Einverständniserklärung muss der Klassenleitung oder der Schulverwaltung vorliegen.

2.5.4
Als Schülerinnen und Schüler dürfen wir das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrerin, eines Lehrers, der Schulleitung oder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern verlassen. Diese schriftliche Einverständniserklärung muss der Klassenleitung oder der Schulverwaltung vorgelegt werden.

2.5.5
Als Schülerinnen und Schüler halten wir uns vor Schulbeginn auf dem Schulhof oder in den Wartebereichen auf. Zu diesen Wartebereichen gehören der Eingangsbereich zwischen den Gebäuden B, C und D sowie die Erdgeschosse der Gebäude E und F. Während der Pausen halten wir uns auf dem Schulhof auf. Bei schlechtem Wetter sowie im Zeitraum zwischen den Herbstferien und den Osterferien ist uns der Aufenthalt in den oben genannten Wartebereichen gestattet. In Regenpausen ist der Schulhof zu verlassen.

2.5.6
Wegen der großen Unfallgefahr halten wir uns als Schülerinnen und Schüler daran, in den Gebäuden nicht zu rennen und zu toben. Wir werfen nicht mit Schnee- und Eisbällen und wir schubsen und rangeln nicht. Wir achten gemeinsam auf diese Verbote und melden gefährliche Spiele und Tätigkeiten den aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrern.

2.5.7
Als Schülerinnen und Schüler leisten wir den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer Folge. Bei Unfällen oder bei Streitigkeiten, in denen Gewalt eine Rolle spielt, informieren wir sofort die nächste aufsichtsführende Lehrkraft. Andere Streitigkeiten lösen wir gemeinsam – nötigenfalls unter Hilfestellung der schulischen Streitschlichter/innen.

2.5.8
Für die sichere Verwahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich. Es besteht weder ein Versicherungsschutz, noch übernimmt die Schule eine Haftung bei Beschädigung oder Verlust. Aus diesen Gründen achten wir gemeinsam auf das Eigentum des Einzelnen und der
Schule – auch indem wir andere vorbeugend auf ein nachlässiges oder fahrlässiges Verhalten aufmerksam machen. Diebstähle melden wir sofort der Schulverwaltung, Sachbeschädigungen sofort den Klassenleiter/innen, den Hausmeistern oder der Schulverwaltung. Für die sichere Verwahrung von Geld, Wertgegenständen oder teuren Kleidungsstücken stehen in der Schule Schließfächer zur Verfügung, zu denen wir in den Pausen sowie vor und nach den Unterrichtsstunden Zugang haben. Musikinstrumente können in der Schulverwaltung zur Aufbewahrung abgegeben werden.

2.5.9
Der Aufenthalt im Toilettenbereich ist rein zweckbestimmt.

2.5.10
Schulfremde Personen oder uns unbekannter Eltern grüßen wir freundlich, melden aber den Aufenthalt dieser Personen sofort der nächsten Lehrkraft, den Hausmeistern oder der Schulverwaltung, weil für solche Personen eine Anmeldepflicht besteht.

2.5.11 Die Benutzung von Handys und von elektronischen Unterhaltungsgeräten ist während der Unterrichtszeit nur zu pädagogischen Zwecken erlaubt. – Während der großen Pausen ist ihr Gebrauch gestattet, allerdings dürfen Art und Umfang der Nutzung nicht gegen die Leitgedanken und Grundregeln dieser Hausordnung verstoßen.

2.6 Einzelregelungen für die Lehrinnen und Lehrer

2.6.1
Als Lehrerinnen und Lehrer beginnen und beenden wir den Unterricht pünktlich.

2.6.2
Als Lehrerinnen und Lehrer sind uns die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ein besonderes Anliegen. Darum vermitteln wir mit Nachdruck Sinn und Bedeutung von Sicherheitsregeln, achten auf sichere und umsichtige Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler und informieren die Eltern unverzüglich über sicherheits- und gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen ihrer Kinder während ihres Aufenthaltes in der Schule bzw. während schulischer Veranstaltungen.

2.6.3
Als Lehrerinnen und Lehrer achten wir darauf, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit ständige Ziele im Schulleben sind. Insbesondere achten wir auf sparsamen Umgang mit energetischen Ressourcen in den Gebäuden und darauf, dass Müll adäquat entsorgt wird.

2.6.4
Als Lehrerinnen und Lehrer achten wir auf eine verständliche und genaue Information der Schülerinnen und Schüler über die Vereinbarungen dieser Hausordnung. Als Klassenleiter/innen oder Tutoren/innen thematisieren wir die Grundregeln für das schulische Miteinander in monatlichen Abständen in den Klassen.

2.6.5
Als Lehrerinnen und Lehrer sind wir – insbesondere während der Pausen – freundliche, umsichtige und aufmerksame Ansprechpartner/innen für die Schülerinnen und Schüler. Wir geben durch unsere Präsenz, durch vorbeugende Maßnahmen sowie durch klare und bestimmte Anweisungen allen Schülern/innen ein Gefühl der Sicherheit. Wir greifen bei Streitigkeiten und Gefahrensituationen sofort ein.

2.6.6
Schulfremde Personen oder uns unbekannte Eltern fragen wir zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nach dem Grund ihres Aufenthaltes in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände, weisen sie freundlich darauf hin, dass eine Anmeldepflicht in der Schulverwaltung besteht und tragen ggf. dafür Sorge, dass eine solche Anmeldung auch erfolgt.

2.6.7
Als Lehrerinnen und Lehrer ahnden wir Verstöße der Schüler/innen gegen diese Hausordnung auf pädagogische sinnvolle Weise im Rahmen eines vereinbarten Maßnahmenkataloges. Gegen schulfremde Personen üben wir im Auftrag der Schulleitung nötigenfalls auch das Hausrecht aus.

4 EINZELORDNUNGEN UND ANHANG

4.1
Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften.

4.2
Um den Besonderheiten bestimmter Einrichtungen Rechnung zu tragen, erarbeiten die zuständigen Fachvertretungen im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz Einzelordnungen für
a) die Sporthallen und die sportlich genutzten Außenbereiche;
b) die Computerräume;
c) die Speiseräume;
d) die Mensa;
e) die Aufenthaltsräume und Aufenthaltsbereiche;
f) die Musikräume;
g) die Bibliothek.
Diese Ordnungen werden deutlich sichtbar in den jeweiligen Einrichtungen angebracht.

4.3
Zur Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen werden für die
a) die naturwissenschaftlichen und technischen Räume;
b) die Küchen;
c) die BK-Räume;
d) die Werk- und Maschinenräume
Betriebsanweisungen durch die Schulleitung herausgegeben.
Diese Betriebsanweisungen werden ebenfalls deutlich sichtbar in den jeweiligen Einrich-
tungen angebracht.

4.4
Der Maßnahmenkatalog gemäß Abschnitt 2.6.7 wird als gesonderter Anhang zu dieser Hausordnung ausgewiesen. Er wird unabhängig von dieser Hausordnung vom Schulausschuss beschlossen und verändert.

4.5
Entscheidungen zur Auslegung und zur Umsetzung der Hausordnung trifft der Schulausschuss. – Interimsregelungen erfolgen durch die Schulleitung. Die Entscheidungen zur Auslegung und zur Umsetzung der Hausordnung sowie die Interimsregelungen werden im Organisationshandbuch der Schule sowie schulöffentlich bekannt gegeben.

 

Weitere Informationen

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